Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://haushaltsbefragung.iab.de veröffentlichten Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im März 2022 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Die weitere Verbesserung der Zugänglichkeit wird daher Schritt für Schritt umgesetzt.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Webseite stellt derzeit auf der Startseite leider noch keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. Sie entspricht damit nicht den Anforderungen der BITV 2.0 § 4. Die Umsetzung ist bis 31. August 2023 geplant.
  • Die Anwendung enthält Schriftgrafiken. Die unverzichtbaren Textbestandteile der Grafik wurden deshalb als Texte in der Tabellenansicht angefügt. Weitere Anpassungen sind vorerst nicht vorgesehen.
  • Die Kontrastanforderungen sind im Balkendiagramm auf der Seite „Ergebnisse“ nicht ausreichend. Die Mindestkontrastanforderung wird nur leicht unterschritten; die Behebung dieses Mangels wird voraussichtlich bis November 2023 erfolgen.
  • Der Text in leichter Sprache ist teilweise noch schwer verständlich. (Der Text wird bezüglich noch störender Inhalte bis 31. August 2023 überarbeitet.)
  • Die Seiten enthalten einige WCAG-relevanten Syntaxfehler, die zu Fehlern bei der Ausgabe durch assistive Technologien führen können. (Der Mangel wurde im April 2022 behoben.)

Wir lassen das Gesamtprodukt regelmäßig extern testen, um noch besser zu werden und ein genaues Bild über den Umsetzungsstand zu erhalten.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.08.2022 erstellt.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten? Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.