Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://haushaltsbefragung.iab.de.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Rechtsgrundlagen sind die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf unabhängigen BITV-2.0-Tests, die im Rahmen der Weiterentwicklung jeweiliger Teilbereiche der Internetseite kontinuierlich durchgeführt werden.

Die Webseite ist mit den genannten Anforderungen zum größten Teil vereinbar. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ist bemüht, verbleibende Barrieren schnellstmöglich zu beheben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0:

  • Die Anwendung enthält Schriftgrafiken. Die unverzichtbaren Textbestandteile der Grafik wurden deshalb als Texte in der Tabellenansicht angefügt.
  • Die Kontrastanforderungen sind im Balkendiagramm auf der Seite „Ergebnisse“ nicht ausreichend. Die Mindestkontrastanforderung wird nur leicht unterschritten.

Diese Erklärung wurde am 14. Mai 2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten? Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. An die Schlichtungsstelle können sich Menschen mit Behinderungen wenden, wenn sie der Ansicht sind, durch eine öffentliche Stelle des Bundes in einem Recht nach dem BGG verletzt worden zu sein.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie zum Beispiel mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de